Fragen zum neuen Namen

Aus Celle-Uelzen Netz wird SVO Netz

Mit dem neuen Namen bilden wir unsere gewachsene regionale Präsenz besser ab und schaffen einen einheitlicheren Auftritt innerhalb der SVO-Gruppe. Für Sie bleibt dabei das Wesentliche unverändert: Das Unternehmen, seine Aufgaben und Zuständigkeiten bestehen fort. Auch bestehende Verträge, Netzanschlüsse, laufende Anmeldungen und bekannte Ansprechpartner bleiben grundsätzlich erhalten.

Was bedeutet die Umfirmierung für Sie?

Der neue Name ist an vielen Stellen sichtbar: auf der Website, in E-Mail-Adressen, auf Schreiben, Formularen, Fahrzeugen und an Standorten. Da die Umstellung schrittweise erfolgt, können der bisherige und der neue Name vorübergehend parallel erscheinen.

In den folgenden Fragen und Antworten erfahren Sie, was sich durch die Umfirmierung ändert, was unverändert bleibt und worauf Sie bei Internetadressen, E-Mails, Formularen und Schreiben achten sollten.

SVO Netz

Neuer Name, unverändertes Unternehmen

Mit dem neuen Namen wird die Zugehörigkeit zur SVO-Gruppe klarer erkennbar. Viele Menschen unterscheiden bislang nicht eindeutig zwischen SVO und Celle-Uelzen Netz. Der gemeinsame Namensbestandteil schafft mehr Orientierung und sorgt für einen einheitlicheren Auftritt der Unternehmensgruppe. Die Umfirmierung ist Teil der langfristigen strategischen Weiterentwicklung der SVO-Gruppe. Darüber hinaus wird deutlicher, dass sich unsere Aktivität als Netzbetreiber nicht nur auf Celle und Uelzen beschränkt, sondern durch die große Anzahl an Netzkonzessionen auf das gesamte Versorgungsgebiet.

Der Unternehmensname und der Markenauftritt werden geändert. Dazu gehören insbesondere das Logo, die Internetadresse, die E-Mail-Adressen sowie die Gestaltung von Schreiben, Formularen, Fahrzeugen und Standorten. Die Umstellung erfolgt an einigen Stellen unmittelbar und an weiteren Kontaktpunkten schrittweise.

Die Aufgaben des Netzbetreibers, seine Verantwortlichkeiten und die bestehenden Leistungen bleiben unverändert.

Nein. Das Unternehmen erhält einen neuen Namen, bleibt aber rechtlich dasselbe Unternehmen. Die Umfirmierung ist weder eine Neugründung noch ein Wechsel des Netzbetreibers.

Nein. SVO Netz bleibt für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Strom- und Gasnetze in den bisherigen Netzgebieten verantwortlich. Auch die gesetzlichen und regulatorischen Aufgaben des Netzbetreibers bleiben bestehen.

Die Umfirmierung verändert weder die Zuständigkeiten noch die Verantwortung für Netzbetrieb, Netzanschlüsse, Einspeisung oder die Bearbeitung von Netzanliegen.

Ja. Die gesetzlich und regulatorisch vorgeschriebene Trennung zwischen dem Netzbetreiber und den wettbewerblichen Bereichen der SVO-Gruppe bleibt bestehen. SVO Netz handelt weiterhin als eigenständiger Netzbetreiber und behandelt Marktpartner und Energielieferanten diskriminierungsfrei.

Der gemeinsame Namensbestandteil ändert nichts an den regulatorischen Pflichten und der unabhängigen Aufgabenwahrnehmung des Netzbetreibers.

Verträge und Zuständigkeiten

Was bleibt für Sie unverändert?

In der Regel nicht. Für Kunden, Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber entsteht durch die reine Namensänderung grundsätzlich kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Wenn in einem Einzelfall eine Mitwirkung erforderlich sein sollte, informieren wir die betroffenen Personen oder Unternehmen gezielt. Bitte reagieren Sie weiterhin auf Schreiben und Anfragen, die Ihr konkretes Anliegen betreffen.

Ja. Bestehende Verträge, Vereinbarungen, Vollmachten und erteilte Aufträge bleiben grundsätzlich bestehen. Da es sich um eine Namensänderung desselben Unternehmens handelt, müssen Verträge nicht allein wegen der Umfirmierung neu abgeschlossen werden.

Bei neuen Schreiben, Vertragsunterlagen und Bestätigungen wird künftig der neue Unternehmensname verwendet.

Nein. Vorhandene Vertrags-, Kunden-, Anlagen- und Vorgangsnummern bleiben grundsätzlich unverändert. Sie können diese Nummern bei Rückfragen weiterhin verwenden.

Sollte es in einzelnen Fachverfahren technisch bedingte Abweichungen geben, werden betroffene Personen gesondert informiert.

Nein. Die Umfirmierung führt für sich genommen nicht zu einer Änderung von Preisen, Netzentgelten oder sonstigen Kosten.

Netzentgelte und andere regulierte Preisbestandteile werden weiterhin nach den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben ermittelt und veröffentlicht. Änderungen würden unabhängig von der Umfirmierung über die dafür vorgesehenen Wege bekannt gegeben.

Nein. SVO Netz ist der Netzbetreiber und nicht automatisch Ihr Strom- oder Gaslieferant. Die Umfirmierung des Netzbetreibers verändert Ihren bestehenden Energieliefervertrag nicht.

Ihr gewählter Energielieferant bleibt unverändert. Sie müssen keinen neuen Liefervertrag abschließen und auch keinen Lieferantenwechsel veranlassen.

Nein. Bestehende Netzanschlüsse, Anschlussverhältnisse und technische Vereinbarungen bleiben unverändert. Auch laufende Anträge und bereits vereinbarte Maßnahmen werden unter dem neuen Unternehmensnamen fortgeführt.

Sie müssen keinen neuen Netzanschlussvertrag beantragen, nur weil sich der Name des Netzbetreibers ändert.

Nein. Bestehende Vorgänge, Vereinbarungen und Zuordnungen von Erzeugungsanlagen bleiben bestehen. Auch laufende Anmeldungen, Netzanschlussprüfungen und Abrechnungsprozesse werden fortgeführt.

Für neue Anträge sollten nach Möglichkeit die aktuellen Formulare von SVO Netz verwendet werden. Gesetzliche Melde- und Registrierungspflichten, beispielsweise gegenüber dem Marktstammdatenregister, bleiben von der Umfirmierung unberührt.

Die Änderung des Unternehmensnamens verändert bestehende Vertragsinhalte grundsätzlich nicht. Deshalb ist für die reine Umfirmierung in der Regel keine Zustimmung von Kunden, Anschlussnehmern oder Geschäftspartnern erforderlich.

Sollten mit einem konkreten Vertragsverhältnis darüber hinausgehende Änderungen verbunden sein, werden die Betroffenen hierzu gesondert informiert.

Erreichbarkeit

Internetseite, E-Mail-Adressen und Portale

Nein. Die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bleiben grundsätzlich bestehen. Auch die Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens ändern sich nicht allein aufgrund der Umfirmierung.

Sie können sich mit Ihrem Anliegen weiterhin an die Ihnen bekannten Kontaktstellen wenden.

Die bekannten Telefonnummern bleiben grundsätzlich bestehen. Die telefonische Erreichbarkeit und die bestehenden Servicewege werden durch die Umfirmierung nicht verändert.

Aktuelle Kontaktinformationen finden Sie jederzeit auf der Internetseite von SVO Netz.

Ja. Die E-Mail-Adressen werden auf die neue Internetdomain von SVO Netz umgestellt. Nachrichten an bisherige E-Mail-Adressen sollen während der Übergangszeit weiterhin zugestellt werden.

Für neue Nachrichten empfehlen wir, sobald bekannt, die neue E-Mail-Adresse zu verwenden. Bei Antworten auf eine eingegangene Nachricht können Sie einfach die dort angegebene Absenderadresse nutzen.

Ja. Der Internetauftritt des Netzbetreibers wird unter der neuen Marke SVO Netz fortgeführt. Dort finden Sie weiterhin Informationen zu Netzanschlüssen, Einspeisung, Zählern, Störungen, Formularen und weiteren Netzthemen.

Bestehende Verweise und Weiterleitungen werden soweit möglich so eingerichtet, dass Inhalte weiterhin erreichbar bleiben.

Bestehende Portale und digitale Zugänge sollen weiterhin zur Verfügung stehen. Abhängig vom jeweiligen System können sich Bezeichnungen, Absenderadressen, Internetadressen oder die optische Gestaltung ändern.

Sollte für ein Portal eine neue Anmeldung oder eine andere Handlung erforderlich werden, erhalten die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer eine gesonderte Information. Zugangsdaten sollten nur dann neu eingegeben oder geändert werden, wenn hierzu eine eindeutige Aufforderung über einen bekannten und vertrauenswürdigen Kommunikationsweg erfolgt.

Nein. Die Zuständigkeit für Netzstörungen und die bestehenden Entstörungswege bleiben grundsätzlich unverändert. Störungen können weiterhin über die bekannten Rufnummern und Kontaktwege gemeldet werden.

Aktuelle Störungsnummern und Hinweise werden auf der Internetseite von SVO Netz veröffentlicht.

Dokumente und Zahlungen

Was gilt für vorhandene Unterlagen?

Während der Übergangszeit können noch Unterlagen mit dem bisherigen Namen oder dem bisherigen Logo im Umlauf sein. Diese Unterlagen verlieren nicht allein aufgrund der Umfirmierung ihre Gültigkeit.

Für neue Anträge und Vorgänge sollten nach Möglichkeit die jeweils aktuellen Formulare verwendet werden. Diese stehen auf der Internetseite von SVO Netz zur Verfügung.

Die Umstellung zahlreicher Systeme, Dokumente, Fahrzeuge, Schilder und technischer Anlagen erfolgt schrittweise. Deshalb können der bisherige und der neue Markenauftritt für eine begrenzte Zeit parallel sichtbar sein.

Dies hat keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit oder die Gültigkeit von Schreiben und Unterlagen. Entscheidend ist, dass die Kommunikation eindeutig dem Netzbetreiber zugeordnet werden kann.

Ja. Bereits ausgestellte Rechnungen, Bescheide, Bestätigungen und andere Schreiben bleiben grundsätzlich gültig. Sie müssen nicht allein wegen der Namensänderung neu ausgestellt werden.

Während der technischen und organisatorischen Übergangsphase können noch Dokumente mit dem bisherigen Namen erscheinen. Bei Zweifeln können Sie sich über die bekannten Kontaktwege an SVO Netz wenden.

Allein durch die Umfirmierung ändern sich bestehende Bankverbindungen und vereinbarte Zahlungswege grundsätzlich nicht. Verwenden Sie weiterhin die Bankverbindung, die auf der jeweiligen Rechnung oder Zahlungsaufforderung angegeben ist.

SVO Netz wird niemals allein aufgrund der Namensänderung telefonisch oder per E-Mail zur kurzfristigen Zahlung auf ein abweichendes Konto auffordern. Prüfen Sie unerwartete Änderungsmitteilungen sorgfältig und wenden Sie sich im Zweifel über einen bekannten Kontaktweg an uns.

Sicher informiert

So erkennen Sie verlässliche Informationen

Nein. Die reine Namensänderung führt nicht dazu, dass personenbezogene Daten neu erhoben oder an ein anderes Unternehmen übertragen werden. Verantwortlich bleibt derselbe Rechtsträger unter seinem neuen Namen.

Datenschutzhinweise, Formulare und Einwilligungstexte werden entsprechend angepasst. Die geltenden Datenschutzrechte bleiben unverändert.

Achten Sie auf den vollständigen Unternehmensnamen, die angegebenen Kontaktdaten und einen nachvollziehbaren Bezug zu Ihrem Anliegen. Verwenden Sie bei Zweifeln nicht die Kontaktdaten aus einer unerwarteten Nachricht, sondern rufen Sie die offizielle Internetseite von SVO Netz auf oder nutzen Sie eine Ihnen bereits bekannte Telefonnummer.

Geben Sie Passwörter, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen niemals aufgrund einer unaufgeforderten Nachricht weiter.

Bei Fragen zur Umfirmierung oder zu einem konkreten Vorgang können Sie sich an die bekannten Kontaktstellen von SVO Netz wenden. Die aktuellen Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Kontaktformulare finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers.

Für die Bearbeitung eines konkreten Anliegens halten Sie bitte, soweit vorhanden, Ihre Kunden-, Vertrags-, Anlagen- oder Vorgangsnummer bereit.

Hintergrund zum neuen Namen

SVO Netz: Netzbetreiber der SVO-Gruppe erhält neuen Namen

Der neue Unternehmensname berücksichtigt die Entwicklung des Netzbetreibers und seine gewachsene regionale Präsenz. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe der Umfirmierung und darüber, was für Kunden und Marktpartner unverändert bleibt.