
Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
KWK-Anlage bei der CUN anmelden
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Formulare, um eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) im Netz der Celle-Uelzen Netz GmbH (CUN) an- oder umzumelden.
Bitte achten Sie besonders auf die gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten als Anlagenbetreiber. Denn Sie sind für die Richtigkeit der Angaben und die Umsetzung der Vorgaben des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (kurz: KWKG) sowie weiterer ergänzender Richtlinien und Verordnungen verantwortlich.
So funktioniert Kraft-Wärme-Kopplung
Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung basieren auf einem thermodynamischen Prozess. Energie wird dabei gleichzeitig in mechanische oder elektrische Energie und Wärme umgewandelt. Das KWK-Prinzip als solches ist erstmal kein Verfahren, das zur Erzeugung von erneuerbaren Energien dient. Allerdings ist das Prinzip, wenn es in Blockheizkraftwerken angewandt wird, eine umweltfreundliche Variante, da mit wenigen Ressourcen Strom und Energie erzeugt wird.
So kommt Ihre KWK-Anlage ans Netz
Ummeldung einer KWK-Anlage
Sollte sich der Anlagenbetreiber einer KWK-Anlagen ändern, etwa durch einen Verkauf, Umzug oder Erbfall, füllen Sie bitte das Ummeldeformular vollständig aus und senden es an die CUN zurück.
So melden Sie einen Speicher für Ihre KWK-Anlage an
Umstellung auf Eigenverbrauch oder Volleinspeisung
Möchten Sie Ihre KWK-Anlage nachträglich auf Eigenverbrauch oder auf Volleinspeisung umrüsten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Messkonzept
Antrag zum Zähler über das Installateurportal
Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen müssen eingehalten und vom Elektroinstallateur bestätigt werden.
Änderung der Umsatzsteuerpflicht
Teilen Sie der Celle-Uelzen Netz GmbH Ihre Änderungswünsche per E-Mail, per Fax oder postalisch unter Angabe der Netzkundennummer, Einspeisestelle und Anlagengröße mit und benennen Sie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Der Zeitpunkt der Änderung ist zwingend erforderlich, ebenfalls die Steuernummer, falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Gesetze und Verordnungen
Folgende Gesetze und Verordnungen regeln die Einspeisung Ihrer KWK-Anlage:
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG): Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz ist die Grundlage für die Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen.
Marktstammdatenregister: Das Marktstammdatenregister dient der Registrierung und Verwaltung dezentraler Stromerzeugungs- und Serviceanlagen. Es gilt für Anlagen ab dem 1. Juli 2017.
Einspeisemanagement von KWK-Anlagen: Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Einspeisemanagement müssen bei Neuanlagen ab 100 kW grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfüllt sein.