
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Aktuelle Information zur Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Grundsätzlich sind wir als Netzbetreiber seit Inkrafttreten des Solarpaket I dazu verpflichtet, dieses Modell anzubieten.
Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung in unseren IT-Systemen. Es gibt aber noch offene Fragestellungen zum Modell, insbesondere zur Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien (Netzbetreiber, Betreiber der Gebäudestromanlage, Messstellenbetreiber, Stromlieferanten).
Statische (konstante) Aufteilung der Energiemengen
Die teilnehmenden Kunden erhalten jeweils einen festen Prozentanteil der erzeugten Energiemenge, wobei die Summe der Anteile 100 % nicht übersteigen darf.
Beispiel für zwei teilnehmende Kunden:
Kunde 1 erhält 60 % des erzeugten PV-Stroms pro Viertelstunde
Kunde 2 erhält 40 % des erzeugten PV-Stroms pro Viertelstunde
Kunde 3 nimmt nicht teil

Dynamische (verbrauchsabhängige) Aufteilung der Energiemengen
Die teilnehmenden Kunden erhalten für jede Viertelstunde proportional zu ihrem individuellen Verbrauch am Gesamtverbrauch der teilnehmenden Letztverbraucher gleichermaßen PV-Strom zugewiesen.
Beispiel für drei teilnehmende Kunden:
