Die CUN als Messstellenbetreiber
Messstellenbetrieb und Smart Meter
Die Celle-Uelzen Netz GmbH übernimmt den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber zu den folgenden Konditionen, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Finden Sie auf dieser Seite Information über die künftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Das haben Sie von modernen Messeinrichtungen
1. Tagesgenauere Verbrauchsinformationen
Mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem sind Sie in der Lage, sowohl Ihre aktuellen als auch vergangene Energieverbräuche tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.
Ihr Messstellenbetreiber ist dann verpflichtet, monatlich eine Aufstellung über Ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zur Verfügung zu stellen.
2. Zähler-Ablesungen vor Ort entfallen
Eine Vor-Ort-Ablesung direkt am Gerät ist bei intelligenten Messsystemen nicht mehr erforderlich. Bis jetzt werden die Bereiche Strom, Gas, Heiz- und Fernwärme von unterschiedlichen Unternehmen gemessen und abgerechnet. Dies ist mit mehrmaligen Ableseterminen, Rechnungsstellungen und Kosten verbunden. Durch die digitale Technologie können diese Prozesse gebündelt werden.
Das müssen Sie wissen
Hier finden Sie weitere Informationen der Bundesnetzagentur zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen finden sie hier:
>> Preisblatt Messstellenbetrieb (gültig ab 11. März 2025)
>> Preisblatt Messstellenbetrieb (gültig bis 10. März 2025)
>> Preisblatt Messstellenbetrieb (gültig ab 1. Januar 2024)
>> Preisblatt Messstellenbetrieb (gültig ab 1. Januar 2023)