
Messkonzepte
Damit Strom, der auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bzw. des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) ins Netz eingespeist wird, gefördert werden kann, ist ein so genanntes Messkonzept notwendig. Denn nur so kann eine Abrechnung durch die Celle-Uelzen Netz vollständig und korrekt erfolgen.
Die Auswahl des Messkonzepts liegt beim Betreiber der Anlage. Die Aufgabe der Celle-Uelzen Netz ist es, dieses zu prüfen, nämlich hinsichtlich der Konformität mit dem EEG und dem KWK-G, aber auch technische Anschlussbedingungen. Die Vergütungen sind abhängig von der Erzeugungsanlage selbst, aber auch von der Art der Einspeisung (z. B. mit oder ohne Selbstverbrauch), der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Wenn Sie sich für ein Messkonzept entschieden haben, übermitteln Sie es der Celle-Uelzen Netz, um die vorgeschriebenen Prüfungen einzuleiten. Das gilt übrigens auch beim Wechsel auf ein neues Messkonzept, da dies unter Umständen mit Umbauten an den bestehenden Messeinrichtungen verbunden ist.

Messkonzept 0
Dieses Messkonzept ist zum Beispiel geeignet für:
• Einfamilienhäuser
• Gewerbe

Messkonzept 0.1
Dieses Messkonzept ist zum Beispiel geeignet für:
• Wärmepumpe oder Ladeinfrastruktur nach §14 des EnWG

Messkonzept 1
Dieses Messkonzept ist zum Beispiel geeignet für
• Freiflächenanlage Photovoltaik
• Windkraftanalage

Messkonzept 2
Anwendungsbereiche:
• Bezugsanlage mit PV: Anlagen ≤ 30 kW, Eigenversorgung max. 30.000 kWh/Jahr
• Bezugsanlage mit KWK: Anlagen ≤ 2 kW [el] (BHKW/Brennstoffzelle), Eigenversorgung
• Keine EEG Umlagepflicht

Messkonzept 4
Beispiel Anwendungsbereich:
• Windpark
• PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge
• gilt nur für Anlagen mit gleichem Energieträger

Messkonzept 4.1
Beispiel Anwendungsbereich:
• Anlagen in kaufmännisch bilanzieller Weitergabe
• PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge
• gilt nur für Anlagen mit gleichem Energieträger

Messkonzept 4.2
Beispiel Anwendungsbereich:
• PV Anlagen ≤ 30 kWp (Hinweis: Anlagenzusammenfassung beachten)
• PV Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge
• gilt nur für Anlagen mit gleichem Energieträger

Messkonzept 4.3
• EEG-Überschusseinspeisung: Anlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung
• KWK-Anlagen mit gesetzl. Zuschlag auf Gesamterzeugung
• Anlagen in kaufmän.-bilanzieller Weitergabe

Messkonzept 5
• PV-Anlage mit Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung für E-Fahrzeug: durch Netzbetreiber nicht steuerbar im Sinne § 14a EnWG, kein „WP- bzw. Ladestrom-Tarif“ möglich
• Montage Zähler Z2 abhängig von Abrechnungsvorschrift

Messkonzept 6
• BHKW- oder PV-Mieterstromgemeinschaft
• Alle Nutzer werden von Selbstversorgergemeinschaft versorgt und haben denselben Reststromlieferanten
• netzrelevanten Zähler benötigen TAB-konforme Zählerplätze

Messkonzept 6.1
• BHKW- oder PV-Mieterstromgemeinschaft weist nach, welche Nutzer von Erzeugungsanlage und von gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden
• Für netzrelevante Zähler sind TAB-konforme Zählerplätze einzuplanen

Messkonzept 6.2
• BHKW- oder PV-Mieterstromgemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und vom gemeinsamen
Reststromlieferanten versorgt werden
• Für netzrelevante Zähler sind TAB-konforme Zählerplätze zu planen

Messkonzept 7
Beispiel Anwendungsbereich:
• Netzdienliche Speicheranwendung, zum Beispiel Regelenergie

Messkonzept 7.1
• PV-Anlage > 30kWp, Speicher ≤ 30 kW
• KWKG-Anlage > 10kW, Speicher ≤ 10 kW, Eigenversorgung jeweils ≤ 10.000 kWh pro Jahr
• Speichersystem (AC/DC) ohne Netzeinspeisung und ohne Netzbezug

Messkonzept 7.2
• PV-Anlage > 30kWp, Speicher > 30 kW
• KWKG-Anlage > 10kW, Speicher > 10 kW
• Ermittlung der Speicherverluste
• Speichersystem ohne Netzeinspeisung und ohne Netzbezug

Messkonzept 7.3
• PV-Anlage ≤ 30kWp, Speicher > 30 kW
• KWKG-Anlage ≤ 10 kW, Eigenversorgung aus der Erzeugungsanlage ≤ 10.000 kWh pro Jahr, Speicher > 10 kW
• Speichersystem ohne Netzeinspeisung und ohne Netzbezug

Messkonzept 7.4
• PV-Anlage > 30 kWp oder DC-Speicher > 30 kW
• KWKG-Anlage > 10 kW oder DC-Speicher > 10 kW
• Speichersystem ohne Netzeinspeisung und ohne Netzbezug

Messkonzept 8
• PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung vergütungsfähiger Strommenge
• PV-Anlagen ≤ 30kWp, Speicher ≤ 30 kW
• KWKG-Anlagen ≤ 10kW, Speicher ≤ 10 kW, Eigenversorgung 10.000 kWh pro Jahr
• Gleicher Energieträger

Messkonzept 8.1
• PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung vergütungsfähiger Strommenge
• PV-Anlagen > 30kWp, Speicher ≤ 30 kW
• KWKG-Anlagen > 10kW, Speicher ≤ 10 kW, Eigenversorgung ≤ 10.000 kWh pro Jahr
• Gleicher Energieträger

Messkonzept 8.2
• EEG-Überschusseinspeisung: Anlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung
• KWK-Anlagen mit gesetzl. Zuschlag auf Gesamterzeugung
• PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung vergütungsfähiger Strommenge

Messkonzept 8.3
• Kombination: EEG- und KWKG-Anlage
• Kombination EEG-Anlagen mit unterschiedlichen Energieträgern
• PV-Anlagen mit unterschiedlicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge