
Einspeisevergütung
Eine Einspeisevergütung ist eine Vergütung, die von Energieversorgern an Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen gezahlt wird, wenn diese ihren produzierten Strom in das Stromnetz einspeisen. Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung und soll den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.
Den Strom, den Sie mit Ihrer Erzeugungsanlage produzieren, können Sie also gegen eine gesetzlich festgelegte Vergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Der im Monat der Inbetriebnahme der Anlage geltende Vergütungssatz wird dem Anlagenbesitzer über einen Zeitraum von 20 Jahren gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährt. Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig vom jeweiligen Energieträger und der installierten Leistung.
Dokumente
Aktuelle Vergütungssätze
Der eingespeiste Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen wird in Abhängigkeit des eingesetzten Energieträgers vergütet.
SEPA-Lastschriftmandat
Damit die CUN Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen kann, erteilen Sie bitte ein SEPA-Lastschriftmandat.
Kraft-Wärme-Kopplung
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung.
Einspeisevergütung
Die archivierten Vergütungssätze der Vorjahre sind von der Bundesnetzagentur hinterlegt. Diese finden Sie hier.