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Netzinformationen

Zahlen und Fakten zum Stromnetz der CUN

Netznutzung

Netzbetreiber wie die Celle-Uelzen Netz GmbH (CUN) sind dazu verpflichtet, für die Netznutzung Entgelte zu erheben. Das ist seit Juli 2005 im novellierten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie den dazugehörigen Stromnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnungen geregelt. 

Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) schreibt zudem die Netznutzungsentgelte sowie die Erlösobergrenzen für Netzbetreiber vor. Danach kann die CUN gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen.  

Die daraus resultierende Anpassung der Netznutzungsentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern die Anpassung noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze zu veröffentlichen. 

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