
Netzstabilität gewährleisten
Immer mehr Menschen nutzen elektrische Geräte zum Heizen und für den Verkehr, wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos. Das stellt eine große Herausforderung für die Stromnetze dar. Die Celle-Uelzen Netz als Betreiber dieser Netze muss darauf achten, dass immer genug Strom da ist, aber auch nicht zu viel.
Die Bundesnetzagentur wurde daher nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen zur Integration von so genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu schaffen. Diese hat die Bundesnetzagentur am 27. November 2023 veröffentlicht. Die Regelungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen bilden ein wichtiges Notfallinstrument, um die Netzstabilität und zuverlässige Versorgung mit Strom zu gewährleisten.
Diese Regeln gelten für Geräte, die viel Strom verbrauchen können. Dazu zählen zum Beispiel Speicherbatterien, Wärmepumpen, Klimaanlagen und private Ladestationen für Elektroautos. Sie gelten als so genannte "steuerbare Verbrauchseinrichtungen", wenn sie eine Netzbezugsleistung von über 4,2 kW aufweisen.
Wenn hinter einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte angeschlossen sind, ist die Summe der Bezugsleistungen maßgeblich. Liegt die Summe über 4,2 kW, so müssen die Einzelanlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung rechnerisch zusammengefasst werden.
Wichtig zu wissen: Die Teilnahme zur netzorientierten Steuerung ist sowohl für Betreiber als auch für alle Netzbetreiber verpflichtend.
Hinweis
Das Formular zur Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinsrichtung nach §14a EnWG finden Sie hier.
Was Sie über steuerbare Verbrauchseinrichtungen wissen müssen
Antworten auf weitere Fragen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinheiten finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.